Rettungsgasse
Um unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Spuren stets genau Bescheid zu wissen, wie eine Rettungsgasse gebildet werden muss, können sich Kraftfahrer an die folgende Übersicht halten:
Die Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen Bei einer zweispurigen Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse denkbar einfach. Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren so weit wie möglich nach links. Kfz auf der rechten Spur müssen möglichst weit nach rechts bewegt werden. Auf diese Weise wird in der Mitte der Fahrbahn eine Rettungsgasse geschaffen, die Notarzt und Sanitäter nutzen können, um die Unfallstelle zu erreichen. |
Die Rettungsgasse auf mehreren Spuren In diesem Fall müssen die Kraftfahrzeuge auf der linken Spur nach links manövriert werden. Alle übrigen Fahrzeuge müssen nach rechts ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden. Als Eselsbrücke fungiert hier die rechte Hand: Der Daumen steht dabei für die Kfz auf der linken Fahrbahn, die Finger symbolisieren die restlichen Fahrzeuge. Der Abstand zwischen Daumen und Zeigefinger steht für die Rettungsgasse. |
Kraftfahrer, die sich weigern, eine Rettungsgasse zu bilden, setzen nicht nur das Leben verletzter Personen aufs Spiel. Vielmehr müssen sie darüber hinaus auch mit strengen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen: 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat kommen seit der Einführung der StVO-Reform am 28. April 2020 auf sie zu.
Bei einer zusätzlichen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld entsprechend an. Bis zu 320 Euro liegen dabei im Bereich des Möglichen. Fahrer, die noch einen Schritt weiter gehen und eine gebildete Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen nutzen und sie so unter Umständen für die Rettungskräfte blockieren, erwarten Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Text: DRK Saarburg & Bussgeldkatalog.net