Rettungsgasse

Wie verhalte ich mich richtig beim Bilden einer Rettungsgasse und wann muss ich überhaupt eine Rettungsgasse bilden? Wir zeigen kurz und anschaulich, wie die Rettungsgasse funktioniert. Die Rettungsgasse muss auf Schnellstraßen und Autobahnen gebildet werden.

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kam, steht die Versorgung verletzter Personen an erster Stelle. Nicht selten entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Notarzt und Rettungskräfte die Unfallstelle schnell erreichen können. Um dies zu ermöglichen, schreibt der Gesetzgeber das Bilden einer Rettungsgasse vor, sobald der Verkehr auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf der Autobahn ins Stocken gerät. Auf dem Ratgeberportal bussgeldkatalog.net erfahren Kraftfahrer, wie eine Rettungsgasse genau gebildet wird und mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn sie sich weigern.

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Rettungsgasse richtig bilden - So funktioniert`s
Gemäß § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Kraftfahrer immer dann dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn sie auf der Autobahn oder außerorts auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung unterwegs sind und der Verkehr stockt. Wichtig ist hierbei, dass sie nicht erst dann Platz machen, wenn es bereits zu einem Stau gekommen ist.
 
Schließlich ist der Bewegungsspielraum dann vor allem bei einem hohen Verkehrsaufkommen bereits so eingeschränkt, dass es weder vor noch zurück geht. In diesem Fall gilt also: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Eine Rettungsgasse bei zwei Spuren zu bilden, stellt wohl für die meisten Autofahrer keine Schwierigkeit dar. Was allerdings häufig für Verwirrung und Unsicherheit sorgt, ist das Bilden einer Rettungsgasse bei drei oder sogar vier Spuren.

Um unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Spuren stets genau Bescheid zu wissen, wie eine Rettungsgasse gebildet werden muss, können sich Kraftfahrer an die folgende Übersicht halten:


Die Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Bei einer zweispurigen Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse denkbar einfach. Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren so weit wie möglich nach links. Kfz auf der rechten Spur müssen möglichst weit nach rechts bewegt werden. Auf diese Weise wird in der Mitte der Fahrbahn eine Rettungsgasse geschaffen, die Notarzt und Sanitäter nutzen können, um die Unfallstelle zu erreichen.
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Die Rettungsgasse auf mehreren Spuren
In diesem Fall müssen die Kraftfahrzeuge auf der linken Spur nach links manövriert werden. Alle übrigen Fahrzeuge müssen nach rechts ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden. Als Eselsbrücke fungiert hier die rechte Hand: Der Daumen steht dabei für die Kfz auf der linken Fahrbahn, die Finger symbolisieren die restlichen Fahrzeuge. Der Abstand zwischen Daumen und Zeigefinger steht für die Rettungsgasse.

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Wie Verstöße rund um die Rettungsgasse geahndet werden

Kraftfahrer, die sich weigern, eine Rettungsgasse zu bilden, setzen nicht nur das Leben verletzter Personen aufs Spiel. Vielmehr müssen sie darüber hinaus auch mit strengen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen: 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat kommen seit der Einführung der StVO-Reform am 28. April 2020 auf sie zu.


Bei einer zusätzlichen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld entsprechend an. Bis zu 320 Euro liegen dabei im Bereich des Möglichen. Fahrer, die noch einen Schritt weiter gehen und eine gebildete Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen nutzen und sie so unter Umständen für die Rettungskräfte blockieren, erwarten Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. 

 


Text: DRK Saarburg & Bussgeldkatalog.net