Umgang mit Feuerwerk

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr kommt es hierbei zu schweren Unfällen. Hände, Augen und Ohren sind besonders gefährdet. Zudem können Feuerwerkskörper schnell Brände entfachen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten.


- Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden nach ihrer Gefährlichkeit in vier Klassen unterteilt.


- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18.00 Uhr bis zum 1. Januar, 01.00 Uhr erlaubt. Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nur an Personen von mindestens 18 Jahren abgegeben werden.


- Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang mit Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung des Herstellers durch.


- Das Verwenden von Signalmunition oder sonstiger Munition aus Schusswaffen jeder Art stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist gem. des Waffengesetzes verboten.


- In der Silvesternacht sollten Sie sämtliche Lüftungsklappen und Fenster schließen. Für Büro- und Betriebs- räume, Lager, Ställe, Schuppen und Garagen gilt das gleiche.

- Die Mehrzahl der Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden. Feuerwerkskörper die in Treppenhäuser oder Wohnungen gezündet werden können einen Brand entfachen. Das Entzünden von Feuerwerkskörper auf Balkonen kann ebenfalls zu Bränden führen.

- Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand, sondern legen Sie sie im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann an. Nach dem Anzünden sollten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand von 3 bis 4 Metern einhalten. Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nicht unkontrolliert weggeworfen werden. Feuerwerkskörper dürfen niemals auf Menschen geworfen werden.

- Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand., sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche. Die Flasche sollte sich in einem Getränkekasten befinden, so dass die Rakete nach dem Zünden ungehindert aufsteigen kann. Raketen deren Stöcke bestätigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.

- Kinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben.

- In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur im ausreichenden Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet werden.

- Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst, oder verändern Sie niemals die Bestandsteile von bereits vorhandenen Feuerwerkskörper. Es können hierbei unvorhersehbare Gefahren entstehen.

- Feuerwerkskörper sollten in der Silvesternacht in fest verschließbaren Taschen aufbewahrt werden. Nach der Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte der Vorratsbehälter sofort wieder fest verschlossen werden. Bewahren Sie niemals die Feuerwerkskörper körpernah auf.

Sollte es dennoch zu einem Unfall oder Brand kommen, muss unbedingt der Notruf 112 gewählt werden.

Titelfoto FinBrandschutz Ratgeber
der Firma Simon-Voss in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Düsseldorf

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